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Alle Vorteile & Förderungen

Ein Auto mit Elektroantrieb bietet zahlreiche Vorteile, denn es verbindet Umweltfreundlichkeit, Fahrspaß und wirtschaftliche Aspekte. Elektroautos stoßen keine lokalen Abgase aus und tragen dadurch zur Reduzierung von Emissionen sowie zur Verringerung der Lärmbelastung in Städten bei. Gleichzeitig ist das Laden mit Strom in der Regel deutlich günstiger als das Tanken von Benzin oder Diesel, wodurch sich die laufenden Kosten spürbar senken lassen.

Darüber hinaus überzeugt ein Elektroauto durch sein besonderes Fahrerlebnis, weil das maximale Drehmoment sofort zur Verfügung steht und kraftvolle Beschleunigung bereits aus dem Stand ermöglicht. Auf den ersten Blick wirken Elektrofahrzeuge zwar häufig teurer als klassische Benzin- oder Dieselfahrzeuge, jedoch relativiert sich dieser Unterschied schnell. Neben den geringeren Energiekosten profitieren Sie von niedrigeren Wartungsaufwendungen, da viele Verschleißteile entfallen und der technische Aufbau einfacher ist.

Zusätzlich sinkt der Kaufpreis durch staatliche Förderungen wie den Umweltbonus, sodass der Einstieg in die Elektromobilität noch attraktiver wird. Wer ein Elektroauto als Dienstwagen nutzt, kann außerdem von steuerlichen Vorteilen profitieren, während gleichzeitig ein modernes und zukunftsorientiertes Fahrzeug gefahren wird.

Viele Städte und Kommunen bieten darüber hinaus besondere Privilegien für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen an. Welche Vorteile im Detail gelten, erfahren Sie direkt bei Ihrer Stadtverwaltung oder Kommune.

Häufig gehören dazu unter anderem:

  • die Nutzung ausgewählter Busspuren

  • gekennzeichnete, kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze

  • kostenloses Laden bei verschiedenen Geschäften, etwa in Baumärkten oder Supermärkten

  • weniger Durchfahrtsverbote und Zufahrtsbeschränkungen

Reine Elektro‑ und Brennstoffzellenfahrzeuge sind gemäß § 3d Abs. 1 KraftStG bis zu 10 Jahre von der Kfz‑Steuer befreit, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wurden. Die Befreiung gilt maximal bis zum 31. Dezember 2035 und bleibt bei einem Halterwechsel für die Restlaufzeit erhalten.

Wichtig: Für Fahrzeuge, die erstmals ab dem 1. Januar 2031 zugelassen werden, entfällt diese Steuerbefreiung. Sie gelten dann ab Erstzulassung als voll steuerpflichtig nach dem zulässigen Gesamtgewicht – analog zu anderen Fahrzeugen.

Hybridfahrzeuge, Plug‑in‑Hybride sowie Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range Extender) sind keine reinen Elektrofahrzeuge und profitieren nicht von dieser Regelung.

Die Nutzung eines Elektrofahrzeugs als Dienstwagen bleibt auch weiterhin steuerlich attraktiv, denn der Gesetzgeber hat die bestehenden Vergünstigungen angepasst und ausgeweitet. Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber ein reines Elektroauto als Firmenwagen erhalten, profitieren im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor von einer deutlich reduzierten Besteuerung des geldwerten Vorteils.

Seit der gesetzlichen Anpassung gilt die besonders günstige 0,25-Prozent-Regelung für Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro. In diesem Fall wird der geldwerte Vorteil monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert, wodurch sich die steuerliche Belastung erheblich reduziert. Diese Regelung gilt für Elektrofahrzeuge, die entsprechend angeschafft und als Dienstwagen genutzt werden.

Liegt der Bruttolistenpreis eines Elektrofahrzeugs über 100.000 Euro, kommt weiterhin eine vergünstigte Besteuerung zur Anwendung, jedoch in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat. Auch diese Regelung stellt im direkten Vergleich zu herkömmlichen Antriebsarten einen deutlichen Vorteil dar.

Zum Vergleich: Dienstwagen mit Benzin- oder Dieselmotor werden monatlich mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Zusätzlich bleibt das Laden eines Elektroautos beim Arbeitgeber steuerfrei, sodass hierfür kein zusätzlicher geldwerter Vorteil angesetzt werden muss.

Die aktuellen steuerlichen Vorteile für Elektro-Dienstwagen gelten nach derzeitiger Gesetzeslage für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030. Damit bietet die reduzierte Dienstwagenbesteuerung weiterhin einen starken finanziellen Anreiz für Unternehmen und Beschäftigte, auf Elektromobilität umzusteigen.

Elektrofahrzeuge überzeugen durch niedrige Wartungs- und Betriebskosten, denn viele klassische Servicearbeiten entfallen vollständig. Da weder Ölwechsel noch der Austausch zahlreicher typischer Verschleißteile erforderlich sind, müssen Besitzer eines Elektroautos in der Regel seltener in die Werkstatt, wodurch sich die laufenden Kosten deutlich reduzieren.

Zu den wenigen Komponenten, die weiterhin regelmäßig beansprucht werden, zählen vor allem Reifen und Bremsen. Allerdings werden die Bremsen bei Elektrofahrzeugen weniger stark belastet als bei Benzin- oder Dieselfahrzeugen, weil die Rekuperation einen Großteil der Bremsarbeit übernimmt und Bewegungsenergie zurückgewinnt. Das führt dazu, dass Bremsbeläge und Bremsscheiben oft eine längere Lebensdauer haben.

Auch im laufenden Betrieb zeigen sich Vorteile, da der technische Aufbau eines Elektrofahrzeugs insgesamt weniger komplex ist und weniger bewegliche Teile vorhanden sind. Dadurch sinkt nicht nur der Wartungsaufwand, sondern auch das Risiko kostenintensiver Reparaturen.

Zukünftig gewinnen zudem Software-Updates immer mehr an Bedeutung, weil viele Funktionen digital gesteuert werden. Diese Updates können bei modernen Elektrofahrzeugen häufig „Over the Air“ (OTA) aufgespielt werden, sodass ein Werkstattbesuch nicht mehr notwendig ist und das Fahrzeug automatisch auf dem neuesten Stand bleibt.

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